Teilregionales ÖQV-Vernetzungsprojekt Nr. 118 GANTRISCH / Schwarzenburg-Oberbalm
Fragen zur Beteiligung / zur Anmeldung Antworten

Wer kann sich am Vernetzungsprojekt beteiligen?

Grundsätzlich und freiwillig können sich alle Bewirtschafter im Projektperimeter am Vernetzungsprojekt beteiligen, welche die Anforderungen gemäss DZV und erbrachtem ökologischen Leistungsnachweis erfüllen. Sie können ÖQV-Beiträge nur dann geltend machen, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen des Vernetzungskonzeptes sowie die speziellen Bewirtschaftungsauflagen für ökologische Ausgleichsflächen erfüllen, welche im Vernetzungskonzept definiert sind. Mit der Anmeldung der öAF zur Beitragsauslösung treten die Bewirtschafter in eine Verpflichtungsdauer von mindestens 6 Jahren ein. Als Vertragsbasis gelten die übergeordneten Bestimmungen gemäss kantonalen Richtlinien LKV.

   
Bedingung: WICHTIG! Alle neuen, d.h. nicht bereits via GELAN räumlich erfassten DZV-ÖKOFLÄCHEN, für welche Vernetzungs- oder Qualitätsbeiträge beantragt werden, müssen spätestens anlässlich der Frühjahreserhebung des Beitragsjahres zuerst via GELAN-Agrardatenerhebung über die Gemeindeackerbaustellen angemeldet werden!
   

übliches Anmeldeverfahren:

Vernetzungsbeiträge

Zur Auslösung von Vernetzungsbeiträgen müssen neue oder abgeänderte öko-Flächen und Bäume spätestens bis Anfangs Mai des laufenden Betriebsjahres bei der Gemeindeackerbaustelle sowie bis 31.Mai bei der FACHSTELLE UMWELT NATUR angemeldet bzw. mutiert werden.

Ein entsprechendes Antragsformular und eine Vereinbarung erhalten Sie auch bei den Gemeindeackerbaustellen. Falls Sie sich dafür entscheiden, am Vernetzungsprojekt teilzunehme, müssen Sie die Teilnahmevereinbarung ausfüllen (Name, Adresse etc.) und unterschreiben. Nach Unterzeichnung dieser Teilnahmevereinbarung setzen Sie auf Ihrem Antragsformular jeweils die Anzahl Aren oder Bäume derjenigen Öko-Elemente in die entsprechenden Spalten ein, für welche Sie ÖQV-Beiträge beantragen wollen. Das ausgefüllte Antragsformular überreichen Sie zusammen mit der Teilnahmevereinbarung im Rahmen der offiziellen Agrardatenerhebung im Mai ihrem Ackerbaustellenleiter. Beachten Sie bitte die Abgabefrist. Die Anträge werden danach überprüft bzw. genehmigt via Internetanwendung in die GELAN-Datenbank übertragen und den Bewirtschaftern als Auszug aus dem jährlichen Projektschlussbericht bestätigt.

Qualitätsbeiträge

  • Beratung zur Qualitätskontrolle

 

Im Rahmen der teilregionalen ÖQV-Umsetzung wird den Bewirtschaftern eine gezielte Beratung angeboten. Von März bis August kann sie von den Landwirten bei der zuständigen Fachperson (Tel. 031 731 38 73) angefordert werden. Qualitätsbeiträge können nur noch via direkter Anmeldung bei einer im Kt.BE anerkannten Kontrollorganisation (z.B. KUL, Bio-Inspecta u.a.) beantragt bzw. nach einer Qualitätskontrolle auf dem Landwirtschaftsbetrieb bewilligt werden. Formulare können via die Website von KUL heruntergeladen werden!

   

ACHTUNG!

Ab 2010 gelten neue Kriterien bzw. verschärfte Mindestanforderungen an die Qualität der Hochstamm-Feldobstbäume; zur Erfüllung der biologischen Mindestqualität müssen z.B. genügend natürliche oder künstliche Nisthöhlen vorhanden sein. Zudem muss entweder die Zurechnungsfläche Qualität aufweisen, oder es müssen genügend Strukturelemente vorhanden sein.
Q-Beitrag HOFO: Nachmeldungen Für Nachmeldungen neu angepflanzter Hochstamm-Feldobstbäume verwenden Sie bitte dieses Formular
  Fragen und Antworten zur ÖQV-Beitragsberechtigung
Weitere Fragen: Beantwortung von Fragen zur Anmeldung / zur Beratung / zur Qualitätskontrolle erteilen die Ackerbaustellenleiter der Gemeinden sowie:
 

Fachstelle Umwelt Natur

Christoph Blöchlinger, am Bach 4, 3150 Schwarzenburg, Tel. 031 731 38 73

 
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