Teilregionales ÖQV-Vernetzungsprojekt Nr. 118 GANTRISCH / Schwarzenburg-Oberbalm
Fragen zu ÖQV-Beiträgen + Beitragsbedingungen Antworten
Grundsatz zu den ÖQV-Beiträgen: Grundsätzlich können ÖQV-Beiträge nur dann geltend gemacht werden, wenn die allgemeinen Voraussetzungen des Vernetzungskonzeptes sowie die speziellen Bewirtschaftungsauflagen für ökologische Ausgleichsflächen erfüllt werden, welche im Vernetzungskonzept definiert sind (siehe Auflagen, Massnahmen zum Soll-Zustand).

Vernetzungsbeitrag:

Fr. 5.- bzw. 10.-/ Are, jährlich

Nach der Anmeldung der Ökoflächen für den Vernetzungsbeitrag werden die Anträge durch den Projektausschuss - aufgrund der Bedingungen des Vernetzungskonzeptes - einzeln geprüft. Ökoelemente, welche die Vernetzung der Landschaft gemäss den definierten Kriterien fördern bzw. erhalten, sind beitragsberechtigt. Dies trifft z.B. für die ÖAF-Typen: ASST, BUBR, ROBR, EXWI, WIGW, EXWE, HOFO, STFL, HEUF/K, EBBG zu, sofern sie zugleich die gewünschte Vernetzungswirkung erzielen (z.B. als Pufferfläche entlang eines Waldrandes, eines Gewässers oder eines Feldgehölzes oder als Ökoelement in einem Vernetzungskorridor). In der Regel erfüllen die genannten ÖAF diese Bedingungen innerhalb strukturreicher Landschaftseinheiten (LS-Typ: SLo, SR).

Qualitätsbeitrag: (ab 2009)

Fr. 10.- / Are, jährlich

Fr. 30.- / Baum, jährlich

Im Rahmen der teilregionalen ÖQV-Umsetzung wird den Bewirtschaftern eine gezielte Beratung durch eine Fachperson angeboten (031 731 38 73). Die Regeln zu den Qualitätsbeiträgen sind umfangreich und im Detail beschrieben. Bevor eine Anmeldung zur Qualitätskontrolle erfolgt, sollten diese Regeln genau studiert werden. Anhand der selbständigen Vorabklärung und Einschätzung durch die Bewirtschafter kann ein Entscheid für oder gegen eine externe Qualitätsbeurteilung einfacher gefällt werden. Die Anmeldung zur Erhebung und Kontrolle erfolgt via KUL, Bio-Inspecta oder einer anderen anerkannten Kontrollorganisation (Anmeldung bis Ende März).
Q-Beitrag HOFO: (neu 2010) Ab 2010 gelten neue Kriterien bzw. verschärfte Mindestanforderungen an die Qualität der Hochstamm-Feldobstbäume !
Q-Beitrag HOFO: Nachmeldungen Für Nachmeldungen neu angepflanzter Hochstamm-Feldobstbäume verwenden Sie bitte dieses Formular
Weitere Fragen: Beantwortung von Fragen zur Anmeldung / zur Beratung / zur Qualitätskontrolle erteilen die Ackerbaustellenleiter der Gemeinden sowie:
 

Fachstelle Umwelt Natur

Christoph Blöchlinger, am Bach 4, 3150 Schwarzenburg, Tel. 031 731 38 73

 
 
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